Konditionen

Juli 2025

Betreiberin

Alfred Müller AG, Neuhofstrasse 10, 6340 Baar
CHE-105.743.675 MWST

Beginn und Ende

Offices

Vertrags- und Nutzungsbeginn: mittags 12:00 Uhr
Kündigungsfrist Betreiberin: 6 Monate auf jedes Monatsende, ausgenommen Dezember
Kündigungsfrist Nutzer: 3 Monate auf jedes Monatsende, ausgenommen Dezember
Vertragsende: 20:00 Uhr am letzten Tag eines Monats, nach Ablauf der Kündigungsfrist

Zahlungsbedingungen: Bei Vertragsbeginn innerhalb eines Monats pro rata (30 Tage/Mt.), zahlbar jeweils zum Voraus, per Mietbeginn, bzw. zum 1. des Monats. Zum Preis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zum jeweils aktuellen Steuersatz erhoben.

Co-Working

Nutzungsbeginn: während dem Buchungszeitraum von Montag bis Freitag, 07:00 bis 19:00 Uhr. Ausgenommen sind Feiertage.
Zahlungsbedingungen: Rechnung. Zahlbar innert 30 Tagen.

Meetingraum

Nutzungsbeginn: während des Buchungszeitraumes.
Zahlungsbedingungen: Rechnung. Zahlbar innert 30 Tagen.

Allgemeine Leistungen bei Office-Buchungen

Folgende Leistungen sind in der monatlichen Nutzungsgebühr inbegriffen:

  • Ausschliessliche Nutzung des gebuchten Office inkl. allfälligem Mobiliar gemäss Ausstattung.
  • Internetzugang LAN/WLAN im gemeinsamen Netzwerk. Für Besucher steht ein Gäste-WLAN zur Verfügung.
  • Sämtliche Nebenkosten wie Heizung, Lüftung, Kühlung, Wasser, Elektrizität.
  • Tägliche Reinigung der allgemeinen Zonen nach Bedarf. Reinigung der Fenster (innen und aussen) und Lamellenstoren erfolgt mindestens alle zwei Jahre.
  • Elektronische Schliessanlage via Smartphone App zu allen berechtigten Räumlichkeiten.
  • Beschriftung auf dem Infoscreen im Entrée des kuia-office sowie an der Büroeingangstüre.
  • Vorzugskonditionen von 20% für Office Nutzer bei der Buchung von Meetingräumen.
  • Zugang zum Userbereich (www.kuia-office.ch) mittels persönlichen Logins.
  • Postlieferung durch die Schweizerische Post ins eigene Postfach oder Briefkasten. Die Postabholung (bei Postfach) erfolgt gleichzeitig mit der Lieferung. Die Postlieferung durch Dritte ist ausschliesslich während Bürozeiten möglich.

Spezifische Leistungen für die Standorte Baar und Steinhausen

  • In der Nutzungsgebühr eines Office ist die wöchentliche Reinigung und die maximal dafür vorgesehenen Arbeitsplätze gemäss Angebot enthalten. Das Office wird mit der bestellten Anzahl Arbeitsplätze möbliert. Wird die maximale Anzahl Arbeitsplätze nicht ausgeschöpft, besteht kein Anspruch auf Reduktion der Nutzungsgebühr. Der Aufwand für nachträgliche Möblierungen ist kostenpflichtig. Ein möblierter Arbeitsplatz umfasst: Elektrisch höhenverstellbarer Bürotisch, Bürostuhl und Ablagemöglichkeiten.
  • Mitbenützung der allgemeinen Zonen wie Lounge, Besprechungszonen, Post- und Druckerzone, Cafeteria, Teeküche, Telefonboxen, WC-Anlagen, Lift, Treppenhaus und einer Dusche im Erdgeschoss.
  • Multifunktionsgeräte vorhanden. Drucken, Kopieren und Scannen möglich – fair use.
  • Die Nutzung des Wasserspenders und der Kaffeemaschine ist ebenfalls im Pauschalpreis mitinbegriffen.

Parkplatz

  • Bucht der Nutzer am Standort Baar eine Parkmöglichkeit in der Autoeinstellhalle, so wird ihm einen entsprechenden Parkplatz durch die Betreiberin zugeteilt. In begründeten Fällen steht der Betreiberin das Recht zu, dem Nutzer unter Einhaltung einer 30-tägigen Vorankündigung einen anderen Parkplatz zuzuweisen. Begründete Fälle können sein: Bedarf eines Parkplatzes an privilegierter Lage für Personen mit Gehbehinderung, Bedarf eines Parkplatzes zum Aufladen für Elektrofahrzeuge. Am Standort Steinhausen gelten die Bestimmungen für Parkberechtigungen im Freien auch für die Autoeinstellhalle, gemäss Abs. 2.
  • Bucht der Nutzer eine Parkberechtigung im Freien, so kann innerhalb des Areals auf einem dafür vorgesehenen Platz parkiert werden. Es gibt keine fix zugeteilten Parkplätze. Da im Rahmen des Pool-Systems mehr Parkkarten ausgegeben werden, als effektiv Parkplätze vorhanden sind, erwirbt der Nutzer mit der Parkberechtigung keinen Anspruch auf das jederzeitige Vorhandensein eines freien Parkplatzes.