Konditionen
Dezember 2023
Betreiberin
Alfred Müller AG, Neuhofstrasse 10, 6340 Baar
CHE-105.743.675 MWST
Beginn und Ende
Offices
Vertrags- und Nutzungsbeginn: mittags 12:00 Uhr
Kündigungsfrist Betreiberin: 6 Monate auf jedes Monatsende, ausgenommen Dezember
Kündigungsfrist Nutzer: 3 Monate auf jedes Monatsende, ausgenommen Dezember
Vertragsende: 20:00 Uhr am letzten Tag eines Monats, nach Ablauf der Kündigungsfrist
Zahlungsbedingungen: Bei Vertragsbeginn innerhalb eines Monats pro rata (30 Tage/Mt.), zahlbar jeweils zum Voraus, per Mietbeginn, bzw. zum 1. des Monats. Zum Preis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zum jeweils aktuellen Steuersatz erhoben.
Co-Working
Nutzungsbeginn: während dem Buchungszeitraum von Montag bis Freitag, 07:00 bis 19:00 Uhr. Ausgenommen sind Feiertage.
Zahlungsbedingungen: Rechnung. Zahlbar innert 30 Tagen.
Meetingraum
Nutzungsbeginn: während des Buchungszeitraumes.
Zahlungsbedingungen: Rechnung. Zahlbar innert 30 Tagen.
Leistungen bei Office-Buchungen
Folgende Leistungen sind in der monatlichen Nutzungsgebühr enthalten:
1. Ausschliessliche Nutzung des gebuchten Office inkl. Mobiliar.
2. Nutzung allfällig gebuchte Parkberechtigungen im Freien und/oder Parkplätze in der Autoeinstellhalle.
3. In der Nutzungsgebühr eines Office sind die maximal dafür vorgesehenen Arbeitsplätze gemäss Angebot enthalten. Das Office wird mit der bestellten Anzahl Arbeitsplätze möbliert. Wird die maximale Anzahl Arbeitsplätze nicht ausgeschöpft, besteht kein Anspruch auf Reduktion der Nutzungsgebühr. Der Aufwand für nachträgliche Möblierungen ist kostenpflichtig. Ein möblierter Arbeitsplatz umfasst: Elektrisch höhenverstellbarer Bürotisch, Bürostuhl und Ablagemöglichkeiten.
4. Mitbenützung der allgemeinen Zonen wie Lounge, Besprechungszonen, Post- und Druckerzone, Cafeteria, Teeküche, Telefonboxen, WC-Anlagen, Lift, Treppenhaus, Dusche im Erdgeschoss
5. Internetzugang LAN/WLAN im gemeinsamen Netzwerk. Für Besucher steht ein Gäste-WLAN zur Verfügung.
6. Sämtliche Nebenkosten für Heizung, Lüftung, Kühlung, Wasser, Elektrizität.
7. Wöchentliche Reinigung der gebuchten Officeräume, Reinigung der allgemeinen Zonen nach Bedarf. Jährliche Reinigung der Fenster innen und aussen und Lamellenstoren.
8. Multifunktionsgeräte vorhanden. Drucken, Kopieren und Scannen möglich – fair use.
9. Die Nutzung des Wasserspenders und der Kaffeemaschine ist kostenlos.
10. Elektronische Schliessanlage via Smartphone App zu allen berechtigten Räumlichkeiten.
11. Beschriftung auf dem Infoscreen im Entrée des .kuia.office. sowie an der Büroeingangstüre.
12. Vorzugskonditionen für Office Nutzer bei der Buchung von Meetingräumen.
13. Zugang zum Userbereich (www.kuia-office.ch) mittels persönlichen Logins.
14. Postlieferung durch die Schweizerische Post ins eigene Postfach bei der «Post- Druckerzone» im .kuia.office.. Die Postabholung erfolgt gleichzeitig mit der Lieferung.
15. Die Postlieferung durch Dritte ist ausschliesslich während Bürozeiten möglich. Abgabeort im .kuia.office. Es stehen keine Aussen-Briefkästen zur Verfügung.
Parkplatz
1. Bucht der Nutzer am Standort Baar eine Parkmöglichkeit in der Autoeinstellhalle, so wird ihm ein entsprechender Parkplatz durch die Betreiberin zugeteilt. In begründeten Fällen steht der Betreiberin das Recht zu, dem Nutzer unter Einhaltung einer 30 tägigen Vorankündigung einen anderen Parkplatz zuzuweisen. Begründete Fälle können sein: Bedarf eines Parkplatzes an privilegierter Lage für Personen mit Gehbehinderung, Bedarf eines Parkplatzes zum Aufladen für Elektrofahrzeuge.
Am Standort Steinhausen gelten die Bestimmungen für Parkberechtigungen im Freien auch für die Autoeinstellhalle, gemäss Abs. 2.
2. Bucht der Nutzer eine Parkberechtigung im Freien, so kann innerhalb des Areals auf einem dafür vorgesehenen Platz parkiert werden. Es gibt keine fix zugeteilten Parkplätze. Da im Rahmen des Pool-Systems mehr Parkkarten ausgegeben werden, als effektiv Parkplätze vorhanden sind, erwirbt der Nutzer mit der Parkberechtigung keinen Anspruch auf das jederzeitige Vorhandensein eines freien Parkplatzes.