Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Inhalt
1) Zustandekommen des Vertrages
Offices
Die Buchungsanfrage für ein Office durch den Interessenten erfolgt telefonisch, per E-Mail oder direkt über die Vermarktungsplattform (Website) des .kuia.office.. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und der Betreiberin (Alfred Müller AG), bestehend aus der Nutzungsvereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kommt mit der Bestätigung der Buchungsanfrage durch die Betreiberin zustande. Die Bestätigung erfolgt mittels Zusendung der Nutzungsvereinbarung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Betreiberin an den Nutzer.
Die Kündigung durch den Nutzer erfolgt schriftlich, per E-Mail oder direkt über den Userbereich des .kuia.office.. Die Kündigung durch die Betreiberin hat schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
Die Leistungen der Betreiberin und die jeweils gültigen Tarife sind auf der Website und/- oder im Userbereich ersichtlich.
Die Betreiberin ist berechtigt, Leistungen im Rahmen der Nutzungsvereinbarung durch Dritte
erbringen zu lassen.
In der Regel sind keine Ansprechpersonen der Betreiberin physisch vor Ort. Anfragen und Mitteilungen an die Betreiberin sind über den Userbereich (Helpdesk), per E-Mail oder per Telefon zu tätigen. Die Erreichbarkeit ist werktags während den Geschäftszeiten sichergestellt.
Meetingräume und Co-Working Arbeitsplätze
Meetingräume und Co-Working Arbeitsplätze können über die Website direkt kostenpflichtig gebucht werden. Dabei handelt es sich um kurzzeitige Buchungen, die innerhalb der Stornierungsfrist im Userbereich storniert werden können.
2) Übergabe und Abgabe der Räumlichkeiten
Der Nutzer übernimmt die gebuchten Räumlichkeiten und Einrichtungen des .kuia.office. per Datum des Nutzungsbeginns der Nutzungsvereinbarung im Beisein eines/einer Vertreters/Vertreterin der Betreiberin oder selbständig.
Der Nutzer hat der Betreiberin innert zehn Tagen seit Datum des Nutzungsbeginns gemäss Nutzungsvereinbarung allfällige Mängel über den Helpdesk im Userbereich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Räumlichkeiten und Einrichtungen als mängelfrei und vollumfänglich gebrauchstauglich übergeben.
Die Räumlichkeiten und Einrichtungen sind per Ende der Nutzungsdauer in gutem Zustand, unter Berücksichtigung der Altersentwertung bzw. der bei Antritt mitgeteilten Mängel, bis spätestens 18.00 Uhr des letzten Tages der Nutzung zurückzugeben. Fehlende oder defekte Handsender und Parkkarten müssen durch den Nutzer auf eigene Kosten ersetzt werden. Die Umtriebsentschädigung beträgt pauschal CHF 100.00 pro Handsender/Parkkarte.
Die Betreiberin hat dem Nutzer Mängel aus übermässiger Abnutzung per E-Mail innert zehn Tagen nach Ende der Nutzungsdauer zu melden. Erhebt der Nutzer gegen die ihm mitgeteilten Mängel und Schäden nicht innert zehn Tagen schriftlich oder per E-Mail Einspruch, gelten diese als von ihm akzeptiert. Die betreffenden Mängel und Schäden werden durch die Betreiberin auf Kosten des Nutzers behoben.
3) Nutzungsordnung
Die gebuchten Räumlichkeiten und Leistungen dürfen nur zum vereinbarten Zweck genutzt werden. Die Nutzung und die beanspruchten Leistungen sind grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar. Will der Nutzer die gebuchten Räumlichkeiten und/oder Leistungen ganz oder teilweise weiteren (natürlichen oder juristischen) Personen zur (Mit-)Nutzung überlassen, benötigt er hierfür die vorgängige Zustimmung der Betreiberin. Die Betreiberin kann die Zustimmung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Nutzer bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner der Betreiberin und ist für die Einhaltung sämtlicher Verpflichtungen aus der Nutzungsvereinbarung und diesen AGB, auch durch diejenigen Personen, denen er die (Mit-)Nutzung überlassen hat, vollumfänglich verantwortlich.
Der Nutzer ist verantwortlich für die Mutation der Zutrittsrechte zu den Räumlichkeiten. Mutationen erfolgen über den Userbereich des .kuia.office.. Der Nutzer verpflichtet sich, die erforderlichen Daten vollständig und korrekt zu erfassen.
Der Nutzer verpflichtet sich, vertragsrelevante Änderungen von Personen- und Adress-Stammdaten der Betreiberin unverzüglich zu melden.
Login-Daten und Zutrittsberechtigungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass das Reinigungspersonal für die wöchentliche Reinigung Zutritt zu seinen Räumlichkeiten hat. In der Regel erfolgt die Reinigung werktags ab 18.00 Uhr oder samstags zwischen 08.00 – 12.00 Uhr. Den Reinigungszeitpunkt bestimmt die Betreiberin.
Das Anbringen von Werbeschildern, Beschriftungen, Storen, Schaukästen, Antennen und Bildern durch den Nutzer ist in sämtlichen Räumen untersagt. Auf Anfrage hat der Nutzer die Möglichkeit, seine Firma auf dem Infoscreen in der Cafeteria zu präsentieren.
Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Räumlichkeiten und Einrichtungen sorgfältig und sachgemäss zu nutzen, in sauberem und ordentlichem Zustand zu halten sowie auf andere Nutzer und Dritte Rücksicht zu nehmen. Der Nutzer haftet für alle durch ihn bzw. seine Mitarbeitenden und Besucher verursachten Schäden. Schäden an Einrichtungsgegenständen oder in den Räumlichkeiten sind der Betreiberin unverzüglich mitzuteilen.
Der Nutzer darf in den Räumen des .kuia.office. keine eigenen Kaffeemaschinen, Heizapparate, Mikrowellengeräte, Kocher oder andere elektrische Geräte anschliessen. Der Nutzer hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.
Das Lagern von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen (wie Kanister mit Benzin, Gasflaschen oder Feuerwerk) in den Räumlichkeiten des .kuia.office. ist untersagt.
Dem Nutzer ist untersagt, in den Räumlichkeiten des .kuia.office. gewerbliche oder private Tätigkeiten auszuüben, von welchen lästige oder schädliche Einwirkungen wie übermässiger Lärm, Erschütterungen, üble Gerüche usw. ausgehen oder die den guten Ruf des Hauses beeinträchtigen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
In den allgemeinen Zonen wie Cafeteria, Teeküche, Lounges, Telefonboxen, Korridore etc. dürfen keine privaten Geräte und Gegenstände aufgestellt werden. Das Zubereiten von geruchsintensiven Mahlzeiten ist zu unterlassen.
Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des .kuia.office. sowie in den allgemeinen Zonen im Gebäude (Treppenhaus und Toiletten) untersagt.
Die Betreiberin, deren Stellvertreter und das Facility Management sind berechtigt, die Räumlichkeiten des .kuia.office. unter 48-stündiger Vorankündigung zur Wahrung des Eigentumsrechtes und zwecks Vornahme von Reparaturen oder Installationsarbeiten zu betreten, in Notfällen auch in Abwesenheit des Nutzers.
Die Betreiberin und deren Stellvertreter sind, unter 48-stündiger Vorankündigung, berechtigt, im gekündigten Verhältnis die Räumlichkeiten zu den üblichen Geschäftsöffnungszeiten Interessenten zu zeigen, wobei die Störung des Geschäftsbetriebes des Nutzers auf ein Minimum zu beschränken ist.
4) Kosten
Die Nutzung der Meetingräume ist kostenpflichtig. Das Nutzungsrecht ist auf die gebuchte Zeit beschränkt. Allfällige Guthaben aufgrund nicht genutzter Zeiten bzw. Dienstleistungen verfallen und werden nicht zurückerstattet.
Rechnungen für gebuchte Meetingräume und Co-Working Arbeitsplätze sind im Userbereich hinterlegt und können heruntergeladen werden. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich für sämtliche Angebote alle Preisangaben exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5) Zutritt
Der Zugang zu den Offices ist für den Nutzer und seine Mitarbeitenden während der Nutzungsdauer jederzeit möglich. Die Betreiberin stellt den Zugang zu den Räumen per Smartphone-App sicher.
Die Co-Working Arbeitsplätze sind von Montag bis Freitag, während den Geschäftszeiten (07:00-19:00 Uhr), ausgenommen kantonale Feiertage, frei zugänglich.
Die Zutrittsberechtigung für Meetingräume erfolgt hingegen automatisch in der App oder per Link zum gebuchten Zeitraum.
Es liegt im Ermessen der Betreiberin, die Zutrittsart anzupassen. Für Parkberechtigungen oder Parkplätze in der Einstellhalle wird eine Parkkarte bzw. ein Handsender abgegeben.
6) Verfügbarkeit der allgemeinen Zonen
Die allgemeinen Zonen können nicht reserviert werden. Diese dürfen nur kurzzeitig belegt werden.
7) Haftung der Betreiberin, Versicherung
Die Betreiberin versichert das Gebäude gegen Feuer-, Elementar- und Wasserschäden. Die Betreiberin versichert ferner das durch sie zur Verfügung gestellte Mobiliar sowie die Waren, Maschinen und andere Einrichtungsgegenstände gegen Feuer- und Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl.
Der Nutzer muss eigene Gegenstände selber versichern. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust von persönlichen Gegenständen des Nutzers in den Räumen des .kuia.office..
8) Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet für alle durch seine Mitarbeitenden und Besucher verursachten Schäden an Räumen, Ausstattungen und weiteren im Rahmen der Nutzungsvereinbarung überlassenen Gegenstände. Dies gilt auch im Falle des Verlustes oder des Diebstals eines Gegenstandes, der dem Nutzer von der Betreiberin überlassen wurde. Der Nutzer haftet auch für alle damit verbundenen Folgeschäden.
9) Internetnutzung
Der Nutzer verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. Die Betreiberin
sichert keine bestimmte Qualität der Internetverbindung zu.
Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets durch den Nutzer entstehen. Die Leistungen der Betreiberin entbinden den Nutzer nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z.B. die Verwendung von regelmässig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, die Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die regelmässige Datensicherung, die regelmässige Änderung von Passwörtern sowie eine angemessene Zugangskontrolle.
9.1) Leistungsstörung, Support
Leistungsstörungen hat der Nutzer der Betreiberin unverzüglich mitzuteilen. Die Betreiberin wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten werktags während den Bürozeiten raschmöglich beseitigen bzw. Dritte mit der Beseitigung der Störung beauftragen.
9.2) Datenerfassung
Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung, der Stromverbrauch und die Druckernutzung des Nutzers dürfen von der Betreiberin erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermässigen Verbrauch wird der Nutzer darauf hingewiesen. Überwachungsanlage, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle und Konsum von Getränken und Speisen werden erfasst und gespeichert. Schlossöffnungen und Schliessungen werden durch den Schliesssystemanbieter geloggt und während zwölf Monaten gespeichert. Bei aussergewöhnlichen Vorfällen (z.B. Einbruch, Vandalismus etc.) kann die Betreiberin das Logbuch einsehen. Netzzugriffe werden durch den Netzanbieter geloggt und gespeichert. Bei Netzwerkproblemen und kriminellen Handlungen kann die Betreiberin die Daten auswerten.
10) Datenschutz
Die Betreiberin beachtet die Vorschriften des Schweizerischen Bundesgesetzes über den
Datenschutz (DSG).
Der Nutzer ist einverstanden, dass die von ihm im Userbereich erfassten persönlichen Daten auf Datenträgern der Betreiberin gespeichert werden. Die Betreiberin darf die Daten an Dritte, die für den Betrieb erforderliche Dienstleistungen erbringen, weiterleiten, sofern und soweit diese Dritten die Daten für die Leistungserbringung zwingend benötigen. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf der Website des .kuia.office. verwiesen.
11) Abrechnung und Zahlung
Monatliche Fixkosten: Die Nutzungsgebühr für die gebuchten Räume und Leistungen gemäss Nutzungsvereinbarung sind zum Ersten des Monats im Voraus zahlbar.
Zusatzkosten (Meetingräume und Co-Working): Die gebuchten Positionen werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind jeweils im Userbereich unter Dokumente einsehbar.
12) Fotos, Livestreams, Veranstaltungen, Medienpräsenz, Presse
Der Nutzer willigt ein, dass die Betreiberin Fotos und Videoaufnahmen in den Räumlichkeiten des .kuia.office. vornehmen kann. Die Betreiberin ist berechtigt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Der Nutzer stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien zu, soweit dadurch keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
13) Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Betreiberin behält sich das Recht vor, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Solche Änderungen werden den Nutzern im Userportal mitgeteilt. Zusätzlich sind die AGBs unter Dokumente im Userbereich einsehbar. Die Zustimmung des Nutzers zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn der Nutzer seine Ablehnung der Betreiberin nicht innert 20 Tagen seit Mitteilung der Änderung schriftlich oder per E-Mail anzeigt.
14) Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorhergehenden Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Parteien erklären, dass keine Nebenabreden oder Änderungen ausserhalb der Nutzungsvereinbarung und dieser AGB bestehen. Sollte eine Bestimmung der Nutzungsvereinbarung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
15) Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Betreiberin und Nutzer ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Ort der gelegenen Sache.