Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1) Zustandekommen des Vertrages

Büros

Die Buchungsanfrage für ein Büro durch den Interessenten erfolgt direkt über die Website www.kuia-office.ch (nachfolgend «Website») oder per E-Mail. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und der Betreiberin (Alfred Müller AG), bestehend aus der Nutzungsvereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kommt mit dem Zusenden der Nutzungsvereinbarung durch die Betreiberin und deren Annahme durch den Nutzer zustande.

Die Kündigung durch den Nutzer erfolgt schriftlich. Die Kündigung durch die Betreiberin hat schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.

Die Leistungen der Betreiberin und die jeweils gültigen Tarife sind auf der Website und/- oder im kuia-Portal (nachfolgend „Portal“) ersichtlich. Die Betreiberin ist berechtigt, Leistungen im Rahmen der Nutzungsvereinbarung durch Dritte erbringen zu lassen.

In der Regel sind keine Ansprechpersonen der Betreiberin physisch vor Ort. Anfragen und Mitteilungen an die Betreiberin sind über das Portal (Helpdesk), per E-Mail oder per Telefon zu tätigen. Die Erreichbarkeit ist werktags während den Geschäftszeiten sichergestellt.

Meetingräume und Co-Working Arbeitsplätze

Meetingräume und Co-Working-Arbeitsplätze können über das Portal direkt kostenpflichtig gebucht werden. Dabei handelt es sich um kurzzeitige Buchungen, die innerhalb der Stornierungsfrist im Portal storniert werden können.

Bedingungen für Co-Working-Pakete

Für die Buchung und Nutzung von Co-Working-Paketen gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:

  • Gültigkeitsdauer: Die im jeweiligen Co-Working-Paket enthaltenen Nutzungstage können ausschliesslich innerhalb der gebuchten Gültigkeitsdauer bezogen werden. Nicht genutzte Nutzungstage verfallen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ersatzlos. Eine Rückerstattung, Gutschrift oder Barauszahlung nicht genutzter Nutzungstage ist ausgeschlossen.
  • Arbeitsplatzreservation: Die Nutzung eines Co-Working-Arbeitsplatzes setzt eine vorgängige Reservation über das Portal voraus. Ein Anspruch auf einen Arbeitsplatz ohne Reservation besteht nicht.
  • Stornierung und Nichterscheinen: Reservationen können bis spätestens 24 Stunden vor dem reservierten Nutzungsbeginn kostenlos storniert oder umgebucht werden. Erfolgt die Stornierung später oder erscheint der Nutzer nicht zum reservierten Termin (No-Show), gilt der Nutzungstag als bezogen und wird entsprechend vom gebuchten Co-Working-Paket abgezogen.
  • Keine Übertragung: Nicht genutzte Nutzungstage können weder auf eine spätere Gültigkeitsperiode übertragen noch auf ein anderes Co-Working-Paket angerechnet werden.
  • Persönliche Nutzung: Co-Working-Pakete sind personenbezogen. Die Nutzung oder Übertragung auf Dritte ist nicht zulässig.
  • Maximal eine Nutzung pro Kalendertag: Pro Nutzer kann höchstens ein Nutzungstag pro Kalendertag bezogen werden.
  • Flexible Arbeitsplatznutzung: Es besteht kein Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz. Die Co-Working-Arbeitsplätze werden nach Verfügbarkeit nach dem Prinzip «First come, first served» zugewiesen.

 

2) Übergabe und Abgabe der Räumlichkeiten

Der Nutzer übernimmt die gebuchten Räumlichkeiten und Einrichtungen des kuia-office per Datum des Nutzungsbeginns der Nutzungsvereinbarung im Beisein eines Vertreters der Betreiberin oder selbständig.

Der Nutzer hat der Betreiberin innert zehn Tagen seit Datum des Nutzungsbeginns gemäss Nutzungsvereinbarung allfällige Mängel über das Portal oder per E-Mail mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Räumlichkeiten und Einrichtungen als mängelfrei und vollumfänglich gebrauchstauglich übergeben.

Die Räumlichkeiten und Einrichtungen sind per Ende der Nutzungsdauer in gutem Zustand, unter Berücksichtigung der Altersentwertung bzw. der bei Antritt mitgeteilten Mängel, bis spätestens 18.00 Uhr des letzten Tages der Nutzung zurückzugeben. Fehlende oder defekte Handsender und Parkkarten müssen durch den Nutzer auf eigene Kosten ersetzt werden. Die Umtriebsentschädigung beträgt pauschal CHF 100 pro Handsender/Parkkarte.

Die Betreiberin hat dem Nutzer Mängel aus übermässiger Abnutzung per E-Mail innert zehn Tagen nach Ende der Nutzungsdauer zu melden. Erhebt der Nutzer gegen die ihm mitgeteilten Mängel und Schäden nicht innert zehn Tagen schriftlich oder per E-Mail Einspruch, gelten diese als von ihm akzeptiert. Die betreffenden Mängel und Schäden werden durch die Betreiberin auf Kosten des Nutzers behoben.

 

3) Nutzungsordnung

Nutzung der Räumlichkeiten und Leistungen

Die gebuchten Räumlichkeiten und Leistungen dürfen nur zum vereinbarten Zweck genutzt werden. Die Nutzung und die beanspruchten Leistungen sind grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar. Will der Nutzer die gebuchten Räumlichkeiten und/oder Leistungen ganz oder teilweise weiteren (natürlichen oder juristischen) Personen zur (Mit-)Nutzung überlassen, benötigt er hierfür die vorgängige Zustimmung der Betreiberin. Die Betreiberin kann die Zustimmung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Nutzer bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner der Betreiberin und ist für die Einhaltung sämtlicher Verpflichtungen aus der Nutzungsvereinbarung und diesen AGB, auch durch diejenigen Personen, denen er die (Mit-)Nutzung überlassen hat, vollumfänglich verantwortlich.

Zutrittsberechtigungen und Nutzerdaten

Der Nutzer ist verantwortlich für die Mutation der Zutrittsberechtigung zu den Räumlichkeiten. Mutationen erfolgen über das kuia-Userportal. Der Nutzer verpflichtet sich, die erforderlichen Daten vollständig und korrekt zu erfassen sowie das kuia-Team an den Standorten Baar und Steinhausen über Ein- und Austritte von Mitarbeitenden rechtzeitig zu informieren, damit die Zutrittsberechtigungen entsprechend angepasst werden können.

Der Nutzer verpflichtet sich, vertragsrelevante Änderungen von Personen- und Adress-Stammdaten der Betreiberin unverzüglich zu melden. Login-Daten und Zutrittsberechtigungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

Nutzung der Büroräume

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Bereitstellung möblierter Büros durch die Betreiberin das Reinigungspersonal Zutritt zu seinen Räumlichkeiten erhält, um die wöchentliche Reinigung durchzuführen. Diese findet in der Regel werktags ab 18:00 Uhr oder samstags zwischen 07:00 und 12:00 Uhr statt. Der genaue Reinigungszeitpunkt wird von der Betreiberin festgelegt.

Das Anbringen von Werbeschildern, Beschriftungen, Storen, Schaukästen, Antennen und Bildern durch den Nutzer ist in sämtlichen Räumen untersagt. Auf Anfrage hat der Nutzer die Möglichkeit, seine Firma auf dem Infoscreen in der Cafeteria zu präsentieren.

Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Räumlichkeiten und Einrichtungen sorgfältig und sachgemäss zu nutzen, in sauberem und ordentlichem Zustand zu halten sowie auf andere Nutzer und Dritte Rücksicht zu nehmen. Der Nutzer haftet für alle durch ihn bzw. seine Mitarbeitenden und Besucher verursachten Schäden. Schäden an Einrichtungsgegenständen oder in den Räumlichkeiten sind der Betreiberin unverzüglich mitzuteilen.

Wird ein Büro mit bestehender Infrastruktur übernommen, werden nachträgliche Änderungen an der Möblierung mit CHF 50 pro Arbeitsplatz verrechnet.

Der Nutzer darf in den Räumen des kuia-office keine eigenen Kaffeemaschinen, Heizapparate, Mikrowellengeräte, Kocher oder andere elektrische Geräte anschliessen. Der Nutzer hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.

Das Lagern von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen (wie Kanister mit Benzin, Gasflaschen oder Feuerwerk) in den Räumlichkeiten des kuia-office ist untersagt.

Dem Nutzer ist untersagt, in den Räumlichkeiten des kuia-office gewerbliche oder private Tätigkeiten auszuüben, von welchen lästige oder schädliche Einwirkungen wie übermässiger Lärm, Erschütterungen, üble Gerüche usw. ausgehen oder die den guten Ruf des Hauses beeinträchtigen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Nutzung der Gemeinschaftsflächen

Die allgemeinen Zonen (insbesondere Cafeteria, Teeküche, Lounges, Telefonboxen und Korridore) stehen allen Nutzern gemeinschaftlich zur Verfügung und sind entsprechend sorgfältig und rücksichtsvoll zu behandeln. Private Geräte oder sonstige Gegenstände dürfen dort weder dauerhaft aufgestellt noch gelagert werden.

Nach jeder Nutzung sind die allgemeinen Zonen sauber, ordentlich und in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie vorgefunden wurden. Verschobene Möbel und Einrichtungsgegenstände sind nach Gebrauch an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen.

Benutztes Geschirr, Gläser, Besteck sowie Essensbehälter sind nach Gebrauch zu leeren, vorzuspülen und in den dafür vorgesehenen Geschirrkörben in der Küche zu deponieren oder ordnungsgemäss zu entsorgen. Zur gemeinschaftlichen Nutzung bereitgestelltes Geschirr ist nach Gebrauch bzw. spätestens am Ende des jeweiligen Arbeitstages in die Küche zurückzubringen. Das Zubereiten von geruchsintensiven Mahlzeiten ist zu unterlassen.

Das Rauchen sowie die Verwendung von E-Zigaretten, Vaporizern und sonstigen Rauch- oder Dampfgeräten sind in sämtlichen Räumen des kuia-office sowie in den allgemeinen Zonen des Gebäudes (insbesondere Treppenhaus und Toiletten) untersagt.

Das Abstellen oder Lagern von Fahrrädern, E-Bikes, Trottinetts, E-Scootern sowie sonstigen Fortbewegungsmitteln innerhalb der Büros und allgemeinen Zonen ist nicht gestattet. Hierfür sind ausschliesslich die dafür vorgesehenen Abstellflächen im Aussenbereich zu nutzen.

Besprechungsboxen und akustische Kabinen dienen ausschliesslich der Durchführung von Telefonaten, Videokonferenzen sowie vertraulichen Gesprächen. Eine Nutzung als regulärer Arbeitsplatz oder für längere konzentrierte Einzelarbeit ist nicht erlaubt.

Der Ruheraum ist ausschliesslich für kurze Erholungs- und Pausenzeiten bestimmt. Eine Nutzung als Arbeitsbereich oder Aufenthaltsraum für längere Zeiträume ist nicht gestattet. Insbesondere ist das Übernachten im Ruheraum – wie auch in sämtlichen Räumlichkeiten des kuia-office – untersagt.

Zutrittsrechte der Betreiberin

Die Betreiberin, deren Stellvertreter und das Facility Management sind berechtigt, die Räumlichkeiten des kuia-office unter 48-stündiger Vorankündigung zur Wahrung des Eigentumsrechtes und zwecks Vornahme von Reparaturen oder Installationsarbeiten zu betreten, in Notfällen auch in Abwesenheit des Nutzers.

Die Betreiberin und deren Stellvertreter sind berechtigt, im gekündigten Verhältnis die Räumlichkeiten zu den üblichen Geschäftsöffnungszeiten Interessenten zu zeigen, wobei die Störung des Geschäftsbetriebes des Nutzers auf ein Minimum zu beschränken ist.

Immissionen durch Bautätigkeit

Im Zusammenhang mit Ausbauten von benachbarten Mietern, Arbeiten an allgemeinen Gebäudeteilen oder in der Umgebung der Mietobjektes muss mit Beeinträchtigungen und baulichen Immissionen gerechnet werden. Der Vermieter bemüht sich, die Immissionen (Lärm, Geruch, Staub, Erschütterungen, etc.) so gering wie möglich zu halten.

 

4) Kosten

Die Nutzung der Meetingräume ist kostenpflichtig. Das Nutzungsrecht ist auf die gebuchte Zeit beschränkt. Allfällige Guthaben aufgrund nicht genutzter Zeiten bzw. Dienstleistungen verfallen und werden nicht zurückerstattet.

Die Rechnungen sind im Portal hinterlegt und können heruntergeladen werden. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich für sämtliche Angebote alle Preisangaben exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

5) Zutritt

Der Zugang zu den Büros ist für den Nutzer und seine Mitarbeitenden während der Nutzungsdauer jederzeit möglich. Die Betreiberin stellt den Zugang zu den Räumen mittels kuia-App (nachfolgend «App») sicher.

Die Co-Working-Arbeitsplätze sind von Montag bis Freitag, während den Geschäftszeiten (07.00 – 19.00 Uhr), ausgenommen kantonale Feiertage, frei zugänglich.

Die Zutrittsberechtigung für Meetingräume wird für den gebuchten Zeitraum automatisch in der App oder über einen entsprechenden Zugangscode erteilt.

Es liegt im Ermessen der Betreiberin, die Zutrittsart anzupassen.

Für Parkberechtigungen oder Parkplätze in der Einstellhalle erfolgt die Zutrittsberechtigung je nach Standort mittels Parkkarte, Handsender oder Smartphone-App.

Die eingesetzten elektronischen Schliesssysteme dienen der Zugangskontrolle und erhöhen die Sicherheit der Mietobjekte. Sie stellen jedoch keinen absoluten Schutz gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Manipulation oder sonstige unbefugte Zugriffe dar. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Einbruchsicherheit der elektronischen Schliesssysteme.

Der Anbieter bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb der elektronischen Schliesssysteme. Aufgrund technischer oder infrastruktureller Gegebenheiten können jedoch Funktionsstörungen, Unterbrüche oder Einschränkungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Gemeldete Störungen der Zugangssysteme werden priorisiert bearbeitet. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit besteht nicht.

Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, die App sowie allfällige Zugangscodes vor dem Zugriff Dritter zu schützen und Missbrauch unverzüglich zu melden.

 

6) Verfügbarkeit der allgemeinen Zonen

Die allgemeinen Zonen können nicht reserviert werden. Diese dürfen nur kurzzeitig belegt werden. Diese gemeinsamen Flächen können nicht reserviert werden und stehen allen Nutzern zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Eine kurzzeitige Belegung ist zulässig, sofern dadurch andere Nutzer nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

 

7) Haftung der Betreiberin, Versicherung

Die Betreiberin versichert das Gebäude gegen Feuer-, Elementar- und Wasserschäden. Die Betreiberin versichert ferner das durch sie zur Verfügung gestellte Mobiliar sowie die Waren, Maschinen und andere Einrichtungsgegenstände gegen Feuer- und Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl.

Der Nutzer muss eigene Gegenstände selbst versichern. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust von persönlichen Gegenständen des Nutzers in den Räumen des kuia-office.

 

8) Haftung des Nutzers

Der Nutzer haftet für alle durch seine Mitarbeitenden und Besucher verursachten Schäden an Räumen, Ausstattungen und weiteren im Rahmen der Nutzungsvereinbarung überlassenen Gegenstände. Dies gilt auch im Falle des Verlustes oder des Diebstals eines Gegenstandes, der dem Nutzer von der Betreiberin überlassen wurde. Der Nutzer haftet auch für alle damit verbundenen Folgeschäden.

 

9) Internetnutzung

Der Nutzer verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. Die Betreiberin sichert keine bestimmte Qualität der Internetverbindung zu.

Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets durch den Nutzer entstehen. Die Leistungen der Betreiberin entbinden den Nutzer nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z.B. die Verwendung von regelmässig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, die Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die regelmässige Datensicherung, die regelmässige Änderung von Passwörtern sowie eine angemessene Zugangskontrolle.

Leistungsstörung, Support

Leistungsstörungen hat der Nutzer der Betreiberin unverzüglich mitzuteilen. Die Betreiberin wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten werktags während den Bürozeiten raschmöglich beseitigen bzw. Dritte mit der Beseitigung der Störung beauftragen.

Datenerfassung

Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung, der Stromverbrauch und die Druckernutzung des Nutzers dürfen von der Betreiberin erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermässigen Verbrauch wird der Nutzer darauf hingewiesen. Überwachungsanlage, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle und Zutrittsprotokolle werden erfasst und gespeichert. Schlossöffnungen und Schliessungen werden durch den Schliesssystemanbieter geloggt und während drei Monaten gespeichert. Bei aussergewöhnlichen Vorfällen (z.B. Einbruch, Vandalismus etc.) kann die Betreiberin das Logbuch einsehen. Netzzugriffe werden durch den Netzanbieter geloggt und gespeichert. Bei Netzwerkproblemen und kriminellen Handlungen kann die Betreiberin die Daten auswerten.

 

10) IT-Infrastruktur und technische Dienstleistungen

Drucker und Druckdienstleistungen

Die Betreiberin stellt an ausgewählten Standorten Drucker zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Die Einbindung und Nutzung erfolgt gemäss den im Portal bereitgestellten Anleitungen.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass seine Endgeräte die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Druckdienstleistungen erfüllen. Insbesondere können aktive VPN-Verbindungen, Firewalls, Sicherheitseinstellungen oder sonstige kundenseitige Konfigurationen die Einbindung oder Nutzung der Drucker beeinträchtigen oder verhindern. In solchen Fällen ist die Betreiberin nicht verpflichtet, Supportleistungen zur Fehlerbehebung auf den Endgeräten des Nutzers zu erbringen.

Supportleistungen und externe Kosten

Die Betreiberin stellt gemeinsam mit ihren externen Partnern die für die Nutzung der angebotenen Leistungen erforderliche Infrastruktur bereit und bemüht sich um deren ordnungsgemässen Betrieb.

Weist die Betreiberin den Nutzer vorgängig auf mögliche kostenpflichtige Abklärungen hin und entscheidet sich der Nutzer dennoch für die Durchführung von Support-, Analyse-, Störungsbehebungs- oder Vor-Ort-Einsätzen, können die dadurch entstehenden Aufwendungen sowie die Kosten externer Dienstleister dem Nutzer in Rechnung gestellt werden, sofern sich herausstellt, dass die Ursache der Störung oder Einschränkung ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Betreiberin lag. Dies gilt insbesondere bei kundenseitiger Hard- oder Software, Netzwerkeinstellungen, Sicherheitskonfigurationen oder sonstigen Einrichtungen des Nutzers.

 

11) Datenschutz

Die Betreiberin beachtet die Vorschriften des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).

Der Nutzer ist einverstanden, dass die von ihm im Portal erfassten persönlichen Daten auf Datenträgern der Betreiberin gespeichert werden. Die Betreiberin darf die Daten an Dritte, die für den Betrieb erforderliche Dienstleistungen erbringen, weiterleiten, sofern und soweit diese Dritten die Daten für die Leistungserbringung zwingend benötigen. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf der Website verwiesen.

 

12) Abrechnung und Zahlung

Die Nutzungsgebühren für Büros und Parkplätze werden jeweils zu Beginn des Monats für den laufenden Monat gemäss der Nutzungsvereinbarung in Rechnung gestellt. Kostenpflichtige Zusatzleistungen, insbesondere Meetingräume, Co-Working-Arbeitsplätze sowie weitere kostenpflichtige Angebote, werden jeweils zusammen mit derselben Rechnung zu Beginn des Folgemonats für den vorangegangenen Monat verrechnet. Rechnungen sind einzeln gemäss Rechnungsbetrag und Zahlungsfrist zu begleichen; Zahlungen mittels Dauerauftrag werden nicht unterstützt.

Sämtliche Rechnungen sind im persönlichen Nutzerbereich unter «Abrechnungen» einsehbar.

 

13) Fotos, Livestreams, Veranstaltungen, Medienpräsenz, Presse

Der Nutzer willigt ein, dass die Betreiberin Fotos und Videoaufnahmen in den Räumlichkeiten des kuia-office vornehmen kann. Die Betreiberin ist berechtigt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Der Nutzer stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien zu, soweit dadurch keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

 

14) Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Betreiberin behält sich das Recht vor, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Solche Änderungen werden den Nutzern im Portal mitgeteilt. Zusätzlich sind die AGBs unter Dokumente im Portal einsehbar. Die Zustimmung des Nutzers zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn der Nutzer seine Ablehnung der Betreiberin nicht innert 20 Tagen seit Mitteilung der Änderung schriftlich oder per E-Mail anzeigt.

 

15) Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorhergehenden Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Parteien erklären, dass keine Nebenabreden oder Änderungen ausserhalb der Nutzungsvereinbarung und dieser AGB bestehen. Sollte eine Bestimmung der Nutzungsvereinbarung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

16) Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Betreiberin und Nutzer ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Ort der gelegenen Sache.

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